Anmeldung & AGB

 

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Bildungsveranstaltungen spannend finden und gerne daran teilnehmen möchten.
An den Abendveranstaltungen können Sie gerne ohne vorherige Anmeldung teilnehmen. Für die Teilnahme an Seminaren aller Art beachten Sie bitte folgende Schritte und unsere Geschäftsbedingungen des Friedensbildungswerks Köln (FBK):

1. Schriftliche Anmeldung – bitte melden Sie sich schriftlich für alle jene Seminare an, bei denen dies ausdrücklich angegeben ist. Die Anmeldung kann formlos erfolgen:
Per E-Mail an: oder
per Brief an: Friedensbildungswerk Köln, Obenmarspforten 7-11, 50667 Köln.

2. Überweisung von 75,- Euro Anmeldegebühr – Für jeden Kurs aus den Bereichen Mediation, Sprachen und Gewaltfreie Kommunikation ist eine Anmeldegebühr von 75,- Euro fällig, die mit der Teilnahmegebühr verrechnet wird. Bitte überweisen Sie die Anmeldegebühr zeitgleich mit Ihrer schriftlichen Anmeldung unter Angabe der Veranstaltungsnummer auf unser Konto:

IBAN DE06 3506 0190 1014 2410 15, BIC GENODED1DKD

Wichtig: Erst nach Eingang der Zahlung erhalten Sie die Anmeldebestätigung, die auch als Mitteilung über den Bildungsurlaub für Ihre:n Arbeitgeber:in gilt. Ohne Erhalt dieser Bestätigung gelten Sie als noch nicht angemeldet! Dieses Verfahren dient der Klarheit auf beiden Seiten. Sollte ein Seminar ausgebucht sein, verweisen wir Sie auf folgende Kurse. Zudem sind wir bereit, Sie ohne Rechtsanspruch auf eine Warteliste für einen entsprechenden Kurs zu setzen.

3. Überweisung des Restbetrags – den Restbetrag der Teilnahmegebühr überweisen Sie bitte bis fünf Tage vor Seminarbeginn auf unser Konto. Nicht in der Teilnahmegebühr enthalten sind Unterkunft und Verpflegung. Der in Klammern angegebene, ermäßigte Preis gilt für Hartz-IV-Empfänger:innen und Student:innen bis 30 Jahre.
Bank für Kirche und Diakonie
IBAN DE06 3506 0190 1014 2410 15
BIC GENODED1DKD

4. Umbuchung eines Seminars – Sie sind für ein Seminar fest gebucht und können nicht teilnehmen? Für eine Gebühr von 50,- Euro können Sie bis 30 Tage vor Seminarbeginn umbuchen. Danach gelten die Stornierungsbedingungen (s. Punkt 5). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unseren Mehraufwand berechnen müssen.

5. Stornierung der Anmeldung – sollten Sie an einem Seminar nicht mehr teilnehmen können oder wollen, so geben Sie uns bitte schriftlich Bescheid. Unabhängig vom Grund Ihrer Absage müssen wir leider – auch bei Krankheit – Stornogebühren erheben (einzige Ausnahme siehe Punkt 6):
• Bis zum 30. Tag vor Kursbeginn = 25 Prozent der Kursgebühren.
• Vom 29. – 18. Tag = 45 Prozent der Kursgebühren.
• Vom 17. – 05. Tag = 55 Prozent der Kursgebühren.
• Bei späterer Stornierung oder Nichtantritt müssen Sie den vollen Betrag bezahlen.
Beachten Sie bitte: Ihre Abmeldung muss schriftlich erfolgen.

6. Ablehnung des Antrags auf Bildungsurlaub – erfolgt eine schriftliche, inhaltlich korrekte Ablehnung des Antrags durch Ihre/n Arbeitgeber:in bis drei Wochen vor Beginn des Kurses (Eingang beim FBK), entfällt die Stornogebühr.

7. Absagen durch das FBK – bis 21 Tage vor Beginn kann das FBK die Veranstaltung absagen, zum Beispiel wenn eine Mindestanzahl von Teilnehmer:innen nicht erreicht wurde.

Anspruch auf Bildungsurlaub?
Infos unter: www.bildungsurlaub.de

Nutzen Sie den Bildungsscheck NRW!
Infos unter: www.bildungsscheck.nrw.de

Info zur Mitgliedschaft hier

 

 

Bewegte Welt

 

Jahrestag Fukushima

Am Do 09.03. um 18.30 findet ein Online-Votrag von Wladimir Sliwjak zum Uran aus Russland statt. «Rosatom as an instrument of a Russion geopolitical game». >> Anmeldung unter ausgetrahlt.de/jahrestage

 

Gewalt Gesellschaft Gegenwart 1933

Vorträge, Gespräche und Diskussionen im NS Dokumentationszentrum. >> Der Flyer als PDF

 

Studie über ukrainischen Gewaltfreien Widerstand

Eine Studie über den ukrainischen Gewaltfreien Widerstand von Februar bis Juni 2022 >> in englischer Sprache als PDF / >> in deutscher Sprache als PDF

 

Unterschriftensammlung zum Schutz von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus Russland, Belarus und Ukraine

ObjectWarCampaign LogoAnlässlich des Internationalen Friedenstages am 21. September haben wir zusammen mit Connection e.V., dem Internationale Versöhnungsbund, dem Europäischen Büro für Kriegsdienstverweigerung und War Resisters’ International zu dieser Unterschriftenaktion für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und Ukraine aufgerufen. DIe Petition Im Rahmen der Kampagne #ObjectWarCampaign richtet sich an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, den Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, und die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola. Sie betont die Notwendigkeit, Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren in Russland, Belarus und der Ukraine Schutz und Asyl zu gewähren. Sie wurde auf der Website WeMove.eu gestartet und kann auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Griechisch unterzeichnet werden.

 

Kriegsdienstverweigerung

Eine Sendung über Deserteure im WDR-Radio „Im Krieg befiehlt die Obrigkeit Menschen, zu töten und sich der Tötungsgefahr auszusetzen – wer sich weigert, riskiert Tod und Schande. Denn Deserteure sind Sand im Getriebe einer Maschinerie. "Stell dir vor, es ist Krieg – und keiner geht hin ..." >> www1.wdr.de/mutige-feiglinge

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