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Informationen zur Zertifizierung und Lizensierung

Zertifizierung nach §6 Mediationsgesetz

Unsere Ausbildung erfüllt die Voraussetzungen zur Zertifizierung als zertifizierter Mediator oder zertifizierte Mediatorin gemäß §6 Mediationsgesetz sowie der zugehörigen Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV).

Die Bezeichnung „zertifizierter Mediator:in“ ist geschützt. Du darfst sie nur führen, wenn du eine Ausbildung absolviert hast, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu gehört ein Ausbildungslehrgang mit mindestens 130 Zeitstunden, davon mindestens 10 % zum Thema Online-Mediation.

Diese Vorgaben erfüllst du bei uns durch den Besuch der Module 1 bis 6.

Zusätzlich zur Ausbildung: Supervision & praktische Fälle

Um die Zertifizierung zu erhalten, musst du innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Ausbildung fünf eigene Mediationen durchführen, die supervidiert wurden. Diese Supervision kann bei uns stattfinden, ist jedoch nicht an das Ausbildungsinstitut gebunden.

Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die vollständige Zertifizierung (inkl. Supervision) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr. Hinweis: Die Mediationen dürfen bereits während der Ausbildung begonnen werden.

Verlängerung

Damit du den Titel „zertifizierter Mediator:in“ dauerhaft führen darfst, musst du alle vier Jahre mindestens 40 Zeitstunden Fortbildung im Bereich Mediation absolvieren – bei einem Ausbildungsinstitut deiner Wahl. Wir Die Frist beginnt mit dem Ausstellungsdatum deiner Zertifikatsbescheinigung.

Deine Nachweise reichst du wieder bei uns ein. Für die Ausstellung der entsprechenden Bestätigung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr.

👉 Hier findest du unsere Termine zur Supervision sowie unsere Fortbildungsangebote 

👉 Weitere Informationen zur Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung findest du auf der Website des Bundesjustizministeriums

Lizensierung nach den Standards des Bundesverbands Mediation

Unsere Ausbildung erfüllt die Voraussetzungen zur Lizensierung nach den Standards des Bundesverbands Mediation. Dazu gehört ein Ausbildungslehrgang mit mindestens 150 Zeitstunden Unterricht, davon sind:

  • 120h Grundlagen und allg. Methoden (in demselben Ausbildungszusammenhang mit fester TeilnehmerInnenschaft)
  • 30h Mediation in mind. 2 Anwendungsgebieten/ Vertiefungsseminar
  • 10h Online-Mediation

Diese Vorgaben erfüllst du bei uns durch den Besuch der Module 1 bis 7.

Zusätzlich zur Ausbildung: Supervision & praktische Fälle

Für die Lizensierung nach den Standards des Bundesverbands Mediation (BM) brauchst du – ergänzend zur Ausbildung – weitere praktische und reflektierende Erfahrungen. Dazu gehören:

  • 20 Stunden Intervision (oder zusätzliche Supervision) – für unsere Teilnehmenden kostenfrei in unseren Räumlichkeiten möglich
  • 30 Stunden Supervision (bei anerkannten Ausbilder oder DGSV Supervision mit 30h Kenntnissen in Mediation), davon mindestens 10 Stunden Fall-Supervision
  • 5 dokumentierte Mediationsfälle, bescheinigt in Supervisionen: Mindestens drei dieser fünf Fälle müssen mit einer schriftlichen Vereinbarung abgeschlossen worden sein oder insgesamt 25 Stunden Mediation umfassen. Die Fälle dürfen nicht älter als fünf Jahre sein, davon mindestens zwei nicht älter als zwei Jahre.
  • aktive Mitarbeit in einem Netzwerk von Mediator:innen erforderlich – zum Beispiel im Rahmen von Intervision oder kollegialem Austausch

Wenn du alle Anforderungen erfüllt hast, kannst du deine Unterlagen beim Bundesverband Mediation einreichen. Nach Prüfung und Zahlung der Bearbeitungsgebühr wirst du offiziell lizenziert.

Velängerung der Lizensierung

Alle fünf Jahre musst du deine Lizensierung verlängern, indem du fünf dokumentierte und supervidierte Mediationsfälle sowie 50 Stunden Fortbildung im Bereich Mediation nachweist. Außerdem ist es wichtig, deine Vernetzung und fachliche Reflexion mit anderen Mediator:innen zu dokumentieren.

Nach 15 Jahren Lizensierung entfällt die Pflicht zur erneuten Verlängerung. Ab dann reicht es aus, den Nachweis über Vernetzung und fachlichen Austausch mit Kolleg:innen zu erbringen, um deine Lizenz aufrechtzuerhalten.

👉 Weitere Informationen findest du beim Bundesverband Mediation